Strukturelle Veränderungen in der Stundentafel und Schwierigkeiten beim Platzieren der Stunden des kirchlichen Religionsunterrichts führten zu Gesprächen zwischen dem Volksschulamt, dem Vorsteher des DBK und den Verantwortlichen der drei Landeskirchen. Die neuen Instrumente wollen klären und zu einem fruchtbaren Dialog bei der Stundenplangestaltung führen.
Der Vorsteher des Departementes für Bildung und Kultur hat am 15. Juli 2013 Weisungen für den Religionsunterricht während der obligatorischen Schulzeit erlassen. Diese treten auf den 1. August 2014 in Kraft.
Im Herbst 2013 hat die SIKO, die Solothurner Interkonfessionelle Konferenz, ergänzend dazu Empfehlungen zum kirchlichen Religionsunterricht während der obligatorischen Schulzeit verabschiedet. Diese treten sofort in Kraft.
Sie beschreiben auch dizipliniarische Regeln und das Abmeldewesen beim kirchlichen Religiosnunterricht.
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